Einlagen - einschließlich aufgelaufener Zinsen - sind bis zu einem Betrag von 100.000 EUR pro Kunde und Bank durch den slowakischen Einlagensicherungsfonds garantiert. Innerhalb der Europäischen Union wurden die Mindestanforderungen an das Einlagensicherungssystem der einzelnen Mitgliedstaaten durch die EU-Richtlinien 1994/19/EG, 2009/14/EG und 2014/49/EU harmonisiert. Bitte beachten Sie, dass sich die Einlagendeckung auf die Gesamtheit der Einlagen bezieht, die ein Kunde bei einer Bank hat. Dies ist von Bedeutung, wenn ein Kunde nicht nur über Raisin Geld bei einer Bank eingezahlt hat, sondern auch weitere Einlagen bei der Bank hält.